Bauherr: Katholische Kirchengemeinde St. Dyonisius
Standort: Rheine, Nordrhein-Westfalen
BGF/BRI: 1430 m²/4900 m³
Baukosten: KG 300+400 – 3 Mio. € (netto)
Fertigstellung: 2026
Leistungen: LP1-8
Städtebauliche Einordnung
Der Neubau der fünfgruppigen Kindertagesstätte ist Bestandteil eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes, das aus dem 1. Preis eines Architektenwettbewerbs der Kirchengemeinde St. Dionysius aus dem Jahr 2020 hervorgegangen ist. Das Konzept sieht ein Ensemble aus bestehender Kirche, neuem Gemeindehaus und Kindertagesstätte vor, das durch einen neu gestalteten Kirch- und Gemeindeplatz räumlich miteinander verbunden wird. Der Vorplatz der Kita steht in direkter Beziehung zum zentralen Gemeindeplatz und stärkt die funktionale Verknüpfung der Neubauten. Perspektivisch ist eine ergänzende Wohnbebauung im östlichen Bereich des Areals vorgesehen.
Gestalterisches und konstruktives Konzept
Die architektonische Ausformulierung folgt einem einheitlichen Material- und Gestaltungskonzept für Gemeindehaus und Kindertagesstätte. Zur öffentlichen Seite erhält das Gebäude eine Backsteinfassade, die sich an der Materialität der bestehenden Kirche orientiert und den Baukörper klar fasst. Zu den Außenanlagen öffnet sich das Gebäude mit einer Holzfassade sowie großzügigen Fensterflächen der Gruppen- und Nebenräume. Hierdurch wird eine differenzierte Fassadengliederung entsprechend der städtebaulichen Situation erzielt. Das Gebäude ist als zweigeschossiger, massiver Flachdachbau mit einem eingeschossigen Gebäudeteil im Eingangsbereich konzipiert. Funktionale Organisation und Erschließung Die Erschließung der Kindertagesstätte erfolgt über den Parkplatz sowie eine parallel geführte fußläufige Wegebeziehung. Der Eingangsbereich ist klar adressbildend ausgebildet. Das Raumprogramm umfasst fünf Gruppen mit jeweils zugeordnetem Nebenraum, Differenzierungsraum sowie Abstellflächen. Die innere Organisation ermöglicht eine klare Zuordnung der Funktionsbereiche und eine wirtschaftliche Flächenstruktur. Die erforderlichen Stellplätze werden in gemeinsamer Nutzung mit dem Gemeindehaus nachgewiesen.















